Die Privathaftpflichtversicherung gewährt grundsätzlich Schutz bei Schäden, die vom Versicherungsnehmer und/oder von den mitversicherten Personen fahrlässig im privaten Bereich Dritten gegenüber verursacht werden.
Für bestimmte Tiere (Hunde, Pferde) sind zusätzliche Absicherungen notwendig.
Der Privathaftpflichtversicherer prüft den Schadenfall und leistet Schadenersatz an den Geschädigten oder wehrt unberechtigte Ansprüche Dritter in Form einer passiven Rechtsschutzversicherung ab.
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