Durch den Gesetzgeber ist sichergestellt, dass Arbeitnehmer während der Arbeitszeit und Kinder/Jugendliche in Kindergarten, Schule und Uni durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert sind.

Aber wer schützt Sie in der Freizeit? Der Großteil aller Unfälle passiert in der Freizeit. Hier besteht kein gesetzlicher Unfallschutz.

Unfallfolgen können hohe Kosten mit sich bringen. Vor allem dann, wenn Ihre Arbeitskraft beeinträchtigt ist. Allein für Umbauten in der Wohnung können sechsstellige Beträge fällig werden. Und auch Ihr Einkommen kann gefährdet sein, wenn Sie Ihren Beruf nicht mehr voll ausüben können.

Leistungen aus der Unfallversicherung sind Kapitalzahlungen bereits ab 1 % Invalidität oder eine monatliche Rentenzahlung ab 50 % Invalidität. Somit sichern Sie sich Ihr Einkommen.



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