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11.09.2009

Riesterrente verstößt teilweise gegen EU-Recht


Wohn-Riester auch für Auslands-Immobilien

Die EU-Kommission hatte gegen die deutschen Vorschriften vor dem höchsten Gericht der EU geklagt. Unzulässig sei auch, dass das geförderte Kapital nur zur Anschaffung einer Immobilie in Deutschland verwendet werden darf, urteilte das Gericht.

 

Keine Rückzahlung der Steuerzulagen bei Auslandsumzug

Die Regelung, dass bei einem Ende der unbeschränkten Steuerpflicht - also beispielsweise bei einem Wegzug aus Deutschland - die Altersvorsorgezulage wieder zurückzuzahlen sei, sei ebenfalls nicht legal.

 

Kosten auch eine halbe Milliarde Euro geschätzt

Das Centrum für Europäische Politik (CEP) in Freiburg schätzt die Kosten auf mindestens eine halbe Milliarde Euro. In den kommenden Jahren dürfte dieser Betrag wegen der steigenden Anzahl von Riester-Verträgen und Auslandsrentnern noch deutlich steigen, schreibt CEP-Referent Thiemo Jeck in einer im August veröffentlichten Studie. 

 

Regierung will Regelungen zeitnah umsetzen

Die EU-Kommission teilte mit, Deutschland müsse jetzt seine Gesetzgebung anpassen. Eine Frist dafür nannte die Sprecherin von EU- Steuerkommissar Laszlo Kovacs nicht. Das Bundesfinanzministerium sieht mit dem Urteil Rechtssicherheit hergestellt. Nach eingehender Prüfung werde sich die Bundesregierung dafür einsetzen, "dass die Vorgaben des Urteils durch den Gesetzgeber möglichst zeitnah umgesetzt werden", schrieb das Ministerium.

 

 

Nachgelagerte Besteuerung bleibt im Grundsatz bestehen

Wichtig ist aus Sicht des Ministeriums, dass das EuGH-Urteil das System der Riesterrente "grundsätzlich unangetastet" lässt, das auf steuerlicher Förderung der Altersvorsorge in der Ansparphase und nachgelagerter Besteuerung in der Auszahlungsphase beruht. "Dies ist eine gute Nachricht für die mittlerweile über 12,5 Millionen Personen, die bereits einen Riester-Vertrag abgeschlossen haben." Der Gerichtshof fordert laut Ministerium "lediglich in bestimmten Fällen mit Auslandsberührung eine Ausdehnung der Riester-Förderung".

 

Gute Nachricht für "Mallorca-Rentner"

Für den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ist nun der Gesetzgeber am Zug. "Der deutsche Gesetzgeber ist jetzt gefordert, die vom EuGH verlangten Nachbesserungen, durch die die Riester-Förderung für noch mehr Menschen attraktiver wird, umzusetzen", heißt es in einer GDV-Mitteilung. Zugleich sollte aber auch der förderfähige Höchstbetrag von derzeit 2100 Euro auf 2592 Euro im Jahr angehoben werden. Das Urteil sei "eine gute Nachricht" für "Mallorca-Rentner" sowie ausländische Arbeitnehmer, die nach ihrem Berufsleben aus Deutschland in ihr Heimatland zurückkehren.

 

Quelle: AP, dpa, t-online.de

 

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